Ausblick auf die Corona-Maßnahmen für die Zeit nach den Herbstferien
Eltern- und Schülerbrief der Frau Ministerin Feller sowie überarbeitetes Corona-Handlungskonzept
Liebe Schulgemeinde,
das Ministerium für Schule (MSB) hat in einem Runderlass vom 29.09.2022 die geplante Vorgehensweise im Umgang mit dem Corona-Virus für die Zeit nach den Herbstferien bekannt gegeben:
- Hier findet sich das Corona-Handlungskonzept - die aktuellen Änderungen sind hierbei farbig hervorgehoben.
- Das Elternschreiben der Frau Ministerin Feller findet sich hier,
- das Schreiben an die volljährigen Schülerinnen und Schüler ist hier abrufbar.
Darüber hinaus empfehle ich die Internetpräsenz des Schulministeriums, auf der sich weiterführende und stets aktualisierte Hinweise abrufen lassen. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen und euch gerne zur Verfügung.
Ihr/euer Schulleiter
Sascha Reuen (29.09.2022)
Fortgeschriebenes/aktualisiertes Corona-Maßnahmenkonzept des MSB
Sachstand: 19.12.2022
Liebe Schulgemeinde!
Kurz vor den Weihnachtsferien tritt das zum 19.12.2022 aktualisierte Corona-Maßnahmenkonzept in Kraft, das sich hier (hier klicken!) einsehen lässt und das regelmäßig vom Ministerium für Schule und Bildung (MSB) fortgeschrieben wird.
(Reuen, 20.12.2022)
Ergänzende Hinweise zur gegenwärtigen Corona-Regelung
Sachstand: 12.08.2022
Was passiert bei einem (anlassbezogenen) positiven Selbsttest
- Bei einem (anlassbezogenen) positiven Selbsttest liegt der Verdacht nahe, dass die Person an Corona erkrankt ist. Die möglicherweise infizierte Person begibt sich – jetzt auch ohne behördliche Anordnung - für 10 Tage in Isolation, kann sich aber am fünften Tag der Isolation (der Tag des Symptombeginns bzw. des positiven Tests ist dabei „Tag Null“) mit einem Bürgertest (PoC) oder einer PCR „freitesten“. Es macht Sinn, den zuvor durchgeführten Selbsttest noch einmal mit einem weiteren, am besten „offiziellen“ Test (Bürger- oder PCR-Test) zu überprüfen.
- Leider ist es aber so, dass ein positiver Selbsttest nicht zu einem kostenlosen Bürgertest (PoC) berechtigt, sehr wohl jedoch zu einem kostenlosen PCR-Test. Im Zweifel muss der Betroffene dann wohl auf den PCR-Test bestehen. Natürlich sollen sich die entsprechenden Personen auch selbst isolieren und bei Symptomen Kontakt zu ihrem/r Hausärzt:in oder zum kassenärztlichen Dienst unter 116 117 aufnehmen, um von dort aus die PCR-Testung zu veranlassen.
- Für das vorzeitige „Freitesten“ (am fünften Tag) ist es oftmals Voraussetzung, dass ein positiver PCR- oder PoC-Test vorgelegt werden kann.
- Auch wenn wir keine Meldung mehr an das Gesundheitsamt machen müssen: Bitte teilen Sie uns über die Funktions-Email krankmeldungbvs@oberhausen.de dennoch umgehend mit, falls Ihr Kind an Corona erkrankt ist. Dies hilft uns, die Infektionslage an unserer Schule besser einzuschätzen!
Kann ich mein Kind vorsorglich in Quarantäne lassen?
- Eine Quarantäne-Regelung gibt es zum gegenwärtigen Stand nicht (mehr). Nur wer tatsächlich krank ist, muss sich in Isolation begeben.
- Weil es keine Quarantänemaßnahmen mehr gibt, wird es auch keine quarantänebedingten Schulschließungen (oder Teilschließungen) mehr geben – zumindest nach jetzigem Sach- und Rechtsstand.
Wie sieht es mit Distanzunterricht („Homeschooling“) aus?
- Die Landesregierung und das Schulministerium haben sich klar dafür ausgesprochen, „Schulen offen zu lassen“. Es ist daher - zumindest nach jetzigem Sach- und Rechtsstand - nicht davon auszugehen, dass der Präsenzunterricht (so schnell) wieder in Distanzunterricht übergeht. Im Gegenteil: Dadurch, dass es keine Quarantäneregeln mehr gibt und sich nur noch (tatsächlich) erkrankte Personen in Isolation begeben müssen, dürfte von einer Teil- oder Vollschließung nicht auszugehen sein.
- Weiterführende, stets aktuelle sowie amtlich gültige Informationen hierzu lassen sich auf der Internetpräsenz des Schulministeriums abrufen: www.schulministerium.nrw.de bzw. www.schulministerium.nrw
Wie wird mein Kind am "Bertha" bei einer Corona-Erkrankung mit Hausaufgaben und Material versorgt?
- Corona gehört mittlerweile zu unserem Alltag und ist daher (inzwischen) einer „gewöhnlichen“ Erkrankung gleichzusetzen. Insofern gibt es keine "Sonderregelung" für an Corona erkrankte Schülerinnen und Schüler mehr, was den Bereich Hausaufgaben und Materialien betrifft. In den meisten Fällen bewährt sich hier das „Hausaufgaben-Patensystem“. Dies stellt auf niederschwelliger Ebene sicher, dass Schülerinnen und Schüler sich untereinander und zuverlässig mit Informationen sowie Materialien versorgen. Sollte es hier einmal haken, stehen die Fach- bzw. Klassenlehrkräfte als Ansprechpartner zur Verfügung.
- Für alle weiteren Fragen rund um das Corona-Virus und die sich hieraus resultierenden rechtlichen Fragen verweise ich auf die Internetpräsenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS): www.mags.nrw
(Reuen, 12.08.2022)
Mitteilung von Corona-Erkrankungen in der Familie
So gehen Sie am besten vor…
Das Infektionsgeschehen nimmt durch die Omikron-Variante wieder rasant an Fahrt auf. Wir sind als Schule gehalten, eng mit dem Gesundheitsdienst der Stadt Oberhausen zusammenzuarbeiten.
Damit wir die Infektionsgeschehen an unserer Schule überschauen und größere Ereignisse dem Gesundheitsamt zuverlässig melden können, sind wir unbedingt auf Mithilfe angewiesen:
Bitte teilen Sie uns umgehend - vorzugsweise per Mail - mit, wenn es in Ihren Familien positive Testungen gibt. Da augenblicklich sämtliche Labore und anhängige Behörden überlastet sind, erreichen uns wichtige Informationen oftmals zu spät oder gar nicht. Informieren Sie daher bitte die Klassenleitungen und parallel das Sekretariat über die Funktions-Email krankmeldungbvs@oberhausen.de
Ihre Nachricht sollte folgende Informationen enthalten:
- Wer (von unseren Schülerinnen/Schülern) in Ihrer Familie ist betroffen?
- Welche Art von Test ist positiv? (Schnelltest, Bürgertest, PCR-Test)
- Wann wurde der Test durchgeführt?
Beachten Sie hierzu auch den Hinweis „Teilschließung einer Klasse“ auf dieser Seite!
(Stand: 26.01.2022)
Neuregelung in den Corona-Verordnungen (ab 11.09.2021)
Alle wichtigen Änderungen im Überblick (Sachstand: 13.09.2021)
Liebe Schulgemeinde,
ich habe Ihnen und euch im Folgenden die wichtigsten Änderungen zusammengestellt, die durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) kürzlich beschlossen wurden und seit dem 11.09.2021 gültig sind.
Dreimalige Testung pro Woche
Ab dem 20.09.2021 finden in der Schule jeweils montags, mittwochs und freitags Selbsttests unter Aufsicht statt. Hieran müssen alle Personen teilnehmen, die weder vollständig geimpft, noch genesen sind.
Was passiert bei positiven Testergebnissen in der Schule?
Sollte in der Schule ein positives Testergebnis auftreten, wird (zunächst) nur die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler nach Hause geschickt und dem Gesundheitsamt gemeldet. Das Gesundheitsamt hält Rücksprache mit den betroffenen Personen (Familien) und ordnet entsprechende Maßnahmen an. (In der Regel ist es so, dass die Person mit positivem Schnelltest bis zum Vorliegen eines PCR-Testergebnisses ohnehin in Quarantäne verbleiben muss. (Vgl. CoronaTestQuarantäneVO § 15(19 und (2)).
Wie funktioniert das vorzeitige Beenden einer Quarantäne für Haushaltsmitglieder und für Schülerinnen und Schüler, die sich als Kontaktperson dennoch in Quarantäne befinden?
Vorweg: Über eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne entscheidet immer die Gesundheitsbehörde – es geht um die infektiologische Einzelfallprüfung.
Falls diese Personen selbst weder positiv sind noch Krankheitssymptome aufweisen, können sie sich freitesten lassen. Die Quarantäne kann beendet werden, wenn für
- die betreffende Person ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests vorgelegt wird, der frühestens am fünften Tag der Quarantäne vorgenommen wurde oder
- die betreffende Person ein negatives Testergebnis eines qualifizierten Coronaschnelltests vorgelegt wird, der bei Schülerinnen und Schülern frühestens am fünften Tag der Quarantäne vorgenommen wurde.
Die bislang praktizierte „Kleeblatt-Regelung“, dass unmittelbare Sitznachbarn ebenfalls in die (Vorsorge-)Quarantäne geschickt werden, findet keine Anwendung mehr – es sei denn, die Hygienemaßnahmen waren so bedenklich, dass nach Einzelfallprüfung dennoch eine Quarantäne verhängt werden muss. (Das gilt beispielsweise, wenn für einen Zeitraum von mehr als 10 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Maske bestand. In diesen und ähnlich gelagerten Fällen entscheidet immer das Gesundheitsamt über das weitere Vorgehen.)
Sobald dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst das negative Ergebnis vorliegt (bitte per Mail einreichen an coronateam.kjgd@oberhausen.de), wird die Quarantäne beendet. Eine schriftliche Ordnungsverfügung über den letztlich angeordneten Quarantänezeitraum geht den Familien dann im Nachgang zu.
Ein Tipp: Qualifizierte Teststellen in Oberhausen finden sich auf folgender Seite: www.oberhausen.de/testen
Für Rückfragen stehe ich Ihnen und euch gerne zur Verfügung und grüße Sie und euch herzlich
Sascha Reuen, Schulleiter
(13.09.2021)
Informationen zum Schuljahresbeginn 2021/22 in Corona-Zeiten
(Sachstand: 12.08.2021)
Liebe Schulgemeinde,
das Schulministerium hat mit seiner Mail vom 05.08.2021 auf grundsätzliche Regelungen zum Schuljahresbeginn 2021/22 in Corona-Zeiten hingewiesen, die ich Ihnen und euch in aller Kürze bekannt geben möchte:
Grundsätzlich gilt die Regelung, dass das neue Schuljahr im Wesentlichen so starten wird, wie das zurückliegende Schuljahr beendet wurde: mit Präsenzunterricht, Unterricht in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang, aber auch mit Hygieneschutz, Testungen und der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen.
Hinweise zur Maskenpflicht:
Auch im neuen Schuljahr besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im Innenbereich der Schulen, auch während des Unterrichts. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Auf dem übrigen Schulgelände (d.h. im Außenbereich) kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.
Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn (im Innenbereich die) Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.
Hinweise zur wöchentlichen Testung:
Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 bleiben die wöchentlichen Testungen an den Schulen sowie der Testzyklus erhalten. Von dieser Verpflichtung sind vollständig geimpfte und genesene Personen ausgenommen.
Hinweise zu Impfungen:
Eines vorweg: Die Möglichkeit zum Schulbesuch wird nicht vom Impfstatus der Schülerinnen und Schüler abhängen. Für alle (in Präsenz unterrichteten) Schülerinnen und Schüler ohne nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung sind gemäß § 1 Abs. 2 b Coronabetreuungsverordnung auch im Schuljahr 2021/22 bis auf Weiteres wöchentlich zwei Tests in der Schule verpflichtet durchzuführen.
Für nachweislich geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler besteht dagegen keine Testpflicht mehr in den Schulen. Die aktuelle Coronabetreuungsverordnung regelt hierzu: Eine Immunisierung durch Impfung oder Genesung steht dem Nachweis eines negativen Testergebnisses gleich.
Die Europäische Arzneimittelbehörde hat der EU-Kommission die Zulassung der Corona-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren empfohlen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts rät zur Impfung für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Gemäß STIKO können allerdings auch weitere Kinder und Jugendliche nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz eine Impfung erhalten. Die Möglichkeit zur Impfung besteht in Arztpraxen und unter Einbeziehung von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten seit dem 22. Juli 2021 auch in allen Impfzentren.
Die vollständige Schulmail kann über das Bildungsportal des Schulministeriums abgerufen werden: www.schulministerium.nrw
Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen und euch gerne zur Verfügung und verbleibe
mit besten Grüßen
Ihr/euer Schulleiter
Sascha Reuen (12.08.2021)
Wichtigster Hinweis: Vorgehensweise bei Krankheitssymptomen
Wer krank ist oder Erkältungs- bzw. Covid-19-Symptome zeigt, sollte zunächst vorsorglich zuhause bleiben und die Schule nicht betreten. Ich verweise hier noch einmal auf das Schaubild des Schulministeriums, das Handlungsempfehlungen liefert und sich – in mehreren Sprachen erhältlich - über diesen Link abrufen lässt:
- Krankmeldungen bitte per Mail mitteilen an krankmeldungbvs@oberhausen.de . (Mehr zur Krankmeldung per Mail hier.)

Schulinterne Hygienekonzepte und Orientierungshilfen zum Download
- Konzept für das Fach Sport
- Konzept für das Fach Musik
- Hygienekonzept Mensa
- Konzept für die Naturwissenschaften
- Hilfestellung und Orientierung bei Verdachtssymptomen COVID-19 und Erkrankungen
- Info-Blatt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW: „Corona-Pandemie: Wichtige Informationen für Einreisende“