Regelungen für Nachschreiber

Die Verfahrensweise ist unten detailliert beschrieben. Das Merkblatt, welches zu Beginn des Schuljahres von jedem unterschrieben werden muss, findet ihr hier.

Man muss  sich am Tag der Klausur telefonisch krankmelden. Nachschreiben  darf nur, wer spätestens drei Tage nach der Rückkehr in die Schule einen Antrag auf Zulassung zur Nachschreibklausur gestellt hat. Diesen Antrag bekommt Ihr bei Frau Koch im Sekretariat. Ihr müsst bei Antragstellung ein Attest vorlegen. In Ausnahmefällen darf man auch eine Klausur nachschreiben, wenn man nicht krank war, z.B. wenn man zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen ist. In solch einem Fall wendet Ihr euch vor der Klausur an Frau Rosenow und lasst Euch für die Klausur freistellen. Auch wenn Ihr mehrere Klausuren nachschreiben müsst, nehmt Ihr mit Frau Rosenow Kontakt auf, die das dann für Euch organisiert. Absprachen nur mit den Fachkollegen sind in keinem Fall zulässig.

In der EF und Q1 liegen die Nachschreibklausuren auf Samstagen.

Entschuldigungsverfahren bei Unterrichts- und Klausurversäumnissen (Stand: 05.08.22)

Formular Zulassung zur Nachschreibklausur (Dieses Formular erhaltet ihr, wenn ihr den Antrag im Sekretariat stellt.)