Krankmeldungen beim Sportunterricht am Nachmittag
Für Schülerinnen und Schüler, die am Vormittagsunterricht teilgenommen haben, jedoch nicht zum Sportunterricht erscheinen, der nachmittags stattfindet, gelten folgende Regelungen:
- Wer innerhalb eines Quartals zum zweiten Mal fehlt, hat für alle weiteren Fehlstunden ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Attestauflage gilt dann für den Rest des Schulhalbjahres. Bei Nichtvorlage eines Attestes gelten diese Stunden als nicht erbrachte Leistungen und sind entsprechend zu benoten.
- Bei Schülerinnen und Schülern, die trotz Attestauflage sechsmal dem Sportunterricht unentschuldigt fern bleiben, wird eine Disziplinarkonferenz einberufen.
Diese Regelung gilt jeweils für ein Schulhalbjahr.